Den Service der postalischen Versendung unserer Einlagen dürfen wir seit April 2017 leider nur noch privatversicherten Kunden bzw. Selbstzahlern anbieten, da der GKV-Spitzenverband bei gesetzlich Krankversicherten eine Abholung vorschreibt, um eine sofortige Korrekturmöglichkeit während der Anprobe durch fachlich ausreichend qualifiziertes Personal zu ermöglichen. Eine Versendung an einen Partnerarzt in Ihrer Nähe ist aus diesem Grund leider ebenfalls nicht möglich.

Während der Corona-Pandemie wurde diese Regelung ausgesetzt, um direkte Kontakte zu vermeiden. Seit dem 01.04.2022 ist diese Regelung allerdings wieder in Kraft.

Nachzulesen ist diese Bestimmung in der Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 24.10.2016 im Abschnitt der Produktuntergruppe: 08.03.01 „Stützende Einlagen“, Abschnitt VII.3. “Anpassung des Produktes” (Seite 14/66).

Es gibt Ausnahmen

Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse Ihnen schriftlich ausstellt, dass wir die Schuheinlagen in Ihrem Fall an Sie versenden dürfen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse und bitten Ihn um eine schriftliche Genehmigung per Post oder E-Mail, dass wir Ihnen die Schuheinlagen auf dem Postweg zukommen lassen dürfen.

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